Unsere Fahrlehrer unterrichten Sie in dem theoretischen Unterricht, den jeder Fahrschüler lernen muss. Darüber hinaus erhalten Sie viele wertvolle Tipps und Informationen.
Der theoretischer Unterricht setzt sich zusammen aus:
- Persönliche Voraussetzungen
- Risikofaktor Mensch
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge
- Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Teilnehmer am Straßenverkehr - Besonderheiten und Verhalten
- Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
- Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanöver
- Ruhender Verker
- Verhalten in besonderen Situationen
- Lebenslanges Lernen
- Technische Bedingungen
- Solokraftfahrzeuge und Züge
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommen Sie Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Sie können so jederzeit Ihre persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Ihrem Fahrlehrer beseitigen. Die Anzahl der Übungsfahrstunden ist vom Gestzgeber nicht vorgeschrieben, sondern von persönlichen Fähigkeiten abhängig.
Für die Klassen B sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben: